Unsere Zimmer

Anschrift

Pension Peißen
Am Zentrum 15
06188 Landsberg OT Peißen
E-Mail: anfrage@pension-peissen.de
Telefon: 0345 5601543

Stand 05.08.2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pension Peißen · Inh. S. Röpke

§ 1 GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen der Pension.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Pension in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

§ 2 Abschluss des Vertrags

2.1. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast telefonisch, schriftlich, per E-Mail im Internet reserviert und von uns bestätigt worden ist.

Die Bestätigung durch die Pension „Peißen“ kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail oder auf Wunsch auch auf dem Briefwegerfolgen.

Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekom-men, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeit-gründen eine explizite Zusage nicht möglich ist.

2.2. Vertragspartner sind die Pension „Peißen“, vertreten durch die Katleen Böttcher, und der Gast. Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Ver-pflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag einzustehen

§ 3 Preise, Zahlung

3.1. Der gesamte Rechnungsbetrag ist grundsätzlich am Tag der Anreise bar zu zahlen.

3.2. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszah-lung und die Zahlungstermine werden bei Vertragsschluss vereinbart.

3.3. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann die Pension den Beher-bergungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere der Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt der Pension vorbehalten.

3.4. Die Pension macht bei Zahlungsrückständen von ihrem Vermieterpfandrecht Ge-brauch und kann die Entfernung von Sachen und Gepäck auf dem Wege der Selbsthilfe kurzzeitig, bis eine Klärung herbeigeführt ist, verhindern.

3.5. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Diese beträgt zurzeit 7% für Übernachtungskosten und 19% für Frühstückpreis.

§ 4 Storno- und Rücktrittsbedingungen

4.1. Eine Stornierung hat grundsätzlich schriftlich (per E-Mail, Brief) zu erfolgen. Die Stornogebühren sind wie folgt gestaffelt:

Stornierungen zwischen dem

14. und 8. Tage vor dem Anreisetag: 20 %,

07. und 3. Tage vor dem Anreisetag: 50 %,

innerhalb von 48 Stunden vor der reservierten Buchung 100%

des gesamten Rechnungsbetrages (ohne Frühstück).

Die Stornobedingungen werden um die Beträge gemindert, die durch Weiterver-mietung der reservierten Zimmer seitens der Pension erzielt werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der Pension ent-standene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

4.2. Sofern zwischen der Pension und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Ver-trag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich (per E-Mail, Brief) gegenüber der Pension ausübt.

4.3. Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Ver-trag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder an-dere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

Die Pension hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich auf den mit dem Kunden praktizierten Kommunikationsweg in Kenntnis zu setzen.

§ 5 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

5.1. Der Gast hat, wenn nichts anderes bei Vertragsschluss vereinbart ist, keinen An-spruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

5.2. Check in: Die Zimmer können ab 13 Uhr bezogen werden. Bei einer früheren Anreise kann in der Regel das Gepäck bereits einlagert werden. Sollte das Zim-mer bereits bezugsfertig sein, kann es schon früher bezogen werden.

5.3. Sofern keine Information gegenüber der Pension über eine Anreise nach 18:00 Uhr erfolgt, ist die Pension im Sinne einer Schadensminimierung berechtigt, das Zimmer ab 18.00 Uhr und in den darauffolgenden Tagen für weitere Reservierun-gen (Anzahl der Übernachtungen) freizugeben.

5.4. Check out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Gepäck wird ggf. kostenlos eingelagert. Erfolgt die Übergabe aus Gründen, die die Pension nicht zu verantworten hat, nach 14.00 Uhr, so werden 100 % des Zimmerpreises ohne Frühstück berechnet.

§ 6 Haftungen der Pension

6.1. Die Pension „Peißen“ haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Pen-sion bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwerti-ger Leistungen.

6.2. Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädi-gungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der Pension bei deren Ver-lust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.

6.3. Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich der Pension. Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

6.4. Soweit der Kunde von der Parkmöglichkeit auf dem Grundstück Am Zentrum 15, 06188 Landsberg OT Peißen gleich gegen oder ohne Entgelt Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht.

§ 7 Schlussbestimmungen

7.1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension: Landsberg OT Peißen.

7.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag ist Landsberg, wenn der Gast Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

7.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und Beherbergung in

der Pension unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirk-samkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

7.4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.